Elektronische Wertpapiere (eWpG)

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und die dazugehörige Verordnung (eWpRV) regulieren in Deutschland die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Wertpapiere durch die Einführung von zentralen und Kryptowertpapierregistern, um eine sichere, transparente und rechtssichere Digitalisierung des Wertpapiermarktes zu ermöglichen.
Relevanz für die Finanzindustrie
  • Regulatorische Compliance: Bankmitarbeiter müssen die gesetzlichen Anforderungen des eWpG und der eWpRV verstehen und einhalten, um die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Wertpapiere rechtskonform bewerten und ggf. durchführen zu können.
  • Innovationspotential: Die Möglichkeit, elektronische Wertpapiere zu nutzen, eröffnet Banken neue Wege, um innovative Finanzprodukte zu entwickeln und anzubieten, was die Wettbewerbsfähigkeit in einem sich schnell entwickelnden digitalen Finanzmarkt erhöht.
  • Marktzugang und -erweiterung: Die Kenntnis und Anwendung der Bestimmungen zu elektronischen Wertpapieren ermöglicht Banken, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und EU-weit über das „Passporting“-Recht Dienstleistungen anzubieten, wodurch der Zugang zu neuen Märkten und Kundensegmenten gefördert wird.

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), in Kraft getreten am 3. Juni 2021, und die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV), veröffentlicht am 24. Oktober 2022, bilden die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung und den Umgang mit elektronischen Wertpapieren in Deutschland. Elektronische Wertpapiere sind definiert als Wertpapiere, bei denen anstelle der Ausstellung einer physischen Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister erfolgt. Es wird zwischen zentralen Registern und Kryptowertpapierregistern unterschieden, wobei erstere der zentralen Eintragung und Publizität dienen, während letztere auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem basieren, das Daten chronologisch protokolliert und vor unbefugten Änderungen schützt.

Das eWpG konzentrierte sich zunächst auf Inhaberschuldverschreibungen, wurde aber durch die Verordnung über Kryptofondsanteile (KyptoFAV) vom 3. Juni 2022 um Kryptofondsanteile erweitert. Eine zukünftige Ausweitung auf Aktien ist durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgesehen.

Elektronische Wertpapiere (eWpG)
themenfeld: Regulatorik
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