UCITS-Richtlinien (UCITS)

Die UCITS-Richtlinien (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) sind EU-weite Regelungen für Investmentfonds, die darauf abzielen, Anlegern grenzüberschreitenden Zugang zu diversifizierten Portfolios zu bieten.
Relevanz für die Finanzindustrie
  • Hervorhebung des Anlegerschutzes: Die strengen Regulierungsstandards der UCITS-Richtlinien bieten einen hohen Schutz für Anleger, was bei Beratungsgesprächen betont werden kann.
  • Integration in Bitcoin ETFs: Bei der Entwicklung von Bitcoin ETFs müssen Anbieter sicherstellen, dass sie die UCITS-Richtlinien einhalten. Dies gewährleistet nicht nur regulatorische Konformität, sondern eröffnet auch einen breiteren, EU-weiten Marktzugang für Anleger.

UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities / OGAW – Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)

UCITS steht für eine europäische Richtlinie, die den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern verbessern und die grenzüberschreitende Investition in Investmentfonds innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erleichtern soll. Diese Vorschrift legt einheitliche Standards fest, unter anderem bezüglich der notwendigen Informationen, die Investierenden zur Verfügung gestellt werden müssen, sowie der zulässigen Anlageobjekte für Fonds. Finanzprodukte, die den UCITS-Vorgaben entsprechen, erhalten den sogenannten Europa-Pass, der es ihnen ermöglicht, in allen EWR-Staaten angeboten zu werden. Die UCITS-Richtlinie, erstmals 1985 eingeführt, wird regelmäßig aktualisiert und umfasst Vorgaben zur Risikostreuung, Risikobegrenzung und gewissen Liquiditätsanforderungen, um das Anlagerisiko zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der sogenannten 5-10-40-Regel zur Diversifikation des Fondsvermögens und der Kennzeichnung von UCITS-konformen Produkten, wie ETFs, die für Anlegerinnen und Anleger als Qualitätssiegel für Sicherheit und Transparenz gelten.

UCITS-Richtlinien (UCITS)
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